Allgemeine Geschäftsbedingungen

Velvety Manufaktur GmbH
(im Folgenden „VELVETY“)

B2B ausgenommen Webshop

 

Velvety Manufaktur GmbH, FN 429487z, Firmenbuchgericht Landesgericht Linz

Adresse: Lothringenstraße 12, A-4501 Neuhofen an der Krems
Telefon: +43 7227 20083
E-Mail: office@velvety.eu
UID-Nummer: ATU69367419
Gerichtsstand: Landesgericht Linz
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kammerorganisation: Wirtschaftskammer OÖ

I. Geltung der AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für Verträge über Lieferungen, Leistungen und Angeboten, die ein Unternehmer mit VELVETY abschließt.
  2. Diese AGB gelten nicht für den Vertrieb von Waren über den Webshop und nicht für den Ver-trieb von Waren an Verbraucher. Diesbezüglich wird auf die AGB für den Webshop verwiesen.
  3. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt VELVETY nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen von VELVETY gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen

II. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  1. Die Angebote von VELVETY sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich be-zeichnet werden.
  2. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von VELVETY rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Die Mitarbeiter von VELVETY sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von den AGB oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestäti-gung von VELVETY.
  4. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, so-weit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  5. Der Inhalt der Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft, mit dem von VELVETY bestätigten Inhalt zustande kommt.
  6. Bei den Produkten von VELVETY handelt es sich um natürliche Erzeugnisse, welche für den Kunden handgefertigt werden. Optische Veränderungen, Veränderungen an der Konsistenz, Farb-, oder Duftabweichungen, auch vor dem Mindesthaltbarkeitsdatums, sind natürlich be-dingt und kein Reklamationsgrund. Alle Produkte sind Unikate und können daher in Form, Farbe, Duft und Größe unterschiedlich sein.
  7. Darüber hinaus gelten geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.
  8. Insbesondere gelten Abweichungen von Waren, welche der geltenden Fassung der Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mit-gliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fer-tigpackungen entsprechen, als genehmigt.
  9. VELVETY ist berechtigt eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% der bestellten Ware unter dementsprechender prozentueller Adaptierung des Kaufpreises durchzuführen.

III. Preise, Versandkosten

  1. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl Umsatzsteuer.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen
  3. Mangels anderer Vereinbarung liefert VELVETY die Ware „Frachtfrei versichert CIP (Carriage and Insurance Paid To)“ gemäß den INCOTERMS® 2020. In den Preisangaben von VELVETY sind daher Transport- und Verpackungskosten, Frachtspesen bereits inkludiert. Die Lieferung erfolgt versichert. Sämtliche, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde.
  4. VELVETY liefert nur in die Mitgliedsstaaten der EU und in die Schweiz.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Terminverlust, Kompensationsverbot

  1. Rechnungen von VELVETY sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und ab-zugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto von VELVETY als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftli-cher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen aus-schließlich zu Lasten des Kunden.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist VELVETY berechtigt, nach eigener Wahl den Ersatz des tat-sächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern: 9,2 % pa über dem Basiszinssatz.
  3. VELVETY ist auch berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die VELVETY entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädi-gung für Betreibungskosten gem § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
  5. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung ist VELVETY berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleis-tung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
  6. Die Aufrechnung mit von VELVETY bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegen-ansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsge-schäften.

V. Lieferbedingungen, Annahmeverzug

  1. Mangels anderer Vereinbarung liefert VELVETY die Ware grundsätzlich „Frachtfrei versichert CIP (Carriage and Insurance Paid To)“gemäß den INCOTERMS® 2020.
  2. Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, ab dem VELVETY Werk in 4501 Neuhofen an der Krems, Lothringenstraße 12. Der Kunde ist verpflich-tet, die Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Die Lieferung erfolgt versichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Ver-sandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereit-schaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn VELVETY noch andere Leistun-gen übernommen hat.
  3. Zur Leistungsausführung ist VELVETY erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Ver-pflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (zB Eingang der vereinbar-ten Anzahlung). VELVETY bemüht sich die Lieferfristen und -termine nach Möglichkeit einzu-halten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer an-gemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels einge-schriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Liefe-rungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.
  4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk von VELVETY oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Ver-sandbereitschaft gegeben und dem Kunden mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Er-gänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von VELVETY liegen, wie zB höhere Gewalt, Pandemie, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.
  5. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei dem Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, ist VELVETY berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zu-rückzutreten.
  6. Die Haftung von VELVETY für Verzugsschäden ist mit 0,5 % des Werts der im Verzug befindli-chen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Werts desjenigen Teils der Lieferung, der nicht recht-zeitig geliefert wurde, begrenzt.
  7. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Kosten für die Rücklieferung der Wa-re an VELVETY, erneuter Auslieferung, sowie die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig ist VELVETY berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 50 % des Rech-nungsbetrages (exklusive USt) als vereinbart.

VI. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten

  1. Der Kunde ist verpflichtet eine Stichprobe der Ware bei Übernahme auf erkennbare Mängel zu prüfen/ prüfen zu lassen, insbesondere hat er ein Stück der Ware auszupacken, dieses Stück einer Sicht-, Geruchs- und Tastprobe zu unterziehen, sowie den Bestimmungsgemäßen Ge-brauch der Ware (etwa durch Auflösen in Wasser) zu simulieren. Dadurch erkennbare Mängel sind unverzüglich nach dieser Überprüfung, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, jedenfalls vor einem Weiterverkauf der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind binnen 3 Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu rügen. Die Rüge ist zu deren Gültigkeit ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
  2. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  3. Der Kunde hat die Produkte von VELVETY kühl, trocken und vor Frost und direkter Sonnenein-strahlung geschützt zu lagern. Bei einer abweichenden Lagerung sind die Eigenschaften und die Qualität der Produkte nicht gewährleistet.
  4. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
  5. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nach-trag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von VELVETY nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instand-setzungen an der Ware vorgenommen hat.
  6. Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Ge-fahr die Ware an VELVETY zu liefern und bei VELVETY abzuholen.
  7. VELVETY haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
  8. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschuss- und Partieware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.
  9. Sollte in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage (es handelt sich hierbei jedenfalls nur um einen „unechten Garantievertrag“) enthalten sein, so umfasst diese keinesfalls Verschleiß-teile oder Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Ab-nützung oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass VELVETY für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einstehen, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.
  10. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet VELVETY nur für den Ersatz von Schäden, die VELVETY qualifiziert grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsver-luste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprü-chen Dritter haftet VELVETY nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch die Versicherung von VELVETY gedeckt ist. Bei Verzugsschäden gilt Punkt V.
  11. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausge-schlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu über-binden.
  12. Die Anfechtung wegen Irrtums ist, ausgenommen in den Fällen von List, Drohung und Zwang, ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. VELVETY behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
  2. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen er-streckt sich das Eigentum von VELVETY auf die neue Sache. Der Kunde ist berechtigt, die gelie-ferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bis zur voll-ständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt der Kunde an VELVETY alle ihm aus der Weiter-veräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist ver-pflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist VELVETY berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an VELVETY zu verlangen.
  3. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Wa-ren zugunsten Dritter ist ohne die Zustimmung von VELVETY unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss der Kunde VELVETY unverzüglich zur Anzeige bringen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung. Falls VELVETY vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch ma-chen muss und die Ware zurücknimmt, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentums-vorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Ver-schleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30 % des Fakturenwertes. Der Kunde verpflichtet sich, VELVETY vor Anmeldung eines Insolvenz-verfahrens zu verständigen, damit VELVETY unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in ihrem Eigentum stehende Waren übernehmen kann.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs ist VELVETY zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter Eigentumsvorbe-halt stehen, hat der Kunde VELVETY unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aus-sonderungen der Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastungen der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Wa-ren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.

VIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

  1. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das (österreichische) Datenschutzgesetz, stets eingehalten werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die unter https://www.velvety-cosmetics.com/datenschutz/ abrufbar ist.
  2. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, VELVETY Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse be-kanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollstän-dig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegan-gen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
  4. Rezepturen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Pros-pekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von VELVETY; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Der Kunde ist zur Geheimhaltung der von VELVETY überlassenen Informationen verpflichtet. Genaueres regelt die Geheimhaltungsvereinbarung / Non-Disclosure Agreement zwischen VELVETY und dem Kunden.

IX. Erfüllungsort, Vertragssprache, Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von VELVETY.
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Als Gerichtsstand wird das sachlich in Betracht kommende Gericht für Neuhofen an der Krems vereinbart.
  4. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des in-ternationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.
  5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies, die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der üb-rigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsun-wirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig geworde-ne) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zu-lässig – entspricht.

X. Schlussbestimmungen

  1. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zu-letzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen.
  2. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.

VELVETY am 12.02.2024